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Vielfalt im Garten

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Veranstaltung Landesgartenschau Bad Dürrenberg

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kontrollierter Umgang mit Cannabis

kontrollierter Umgang mit Cannabis

Aktueller Stand: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)

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Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 in namentlicher Abstimmung das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Can-nabisgesetz – CanG) verabschiedet. 

 

Kaum ein Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode hat so eine große Beteiligung von Interessenverbänden hervorgerufen. Dabei polarisiert das Thema nicht nur in der Öffentlichkeit sehr stark; auch die Zielsetzungen der Interessenverbände waren extrem konträr. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) hat bereits sehr frühzeitig den Gesetzgebungsprozess im Parlament und über das Bundeskanzleramt aktiv begleitet. Unser Ziel dabei war es, möglichst weitreichende Rechtssicherheit und Klarheit für die unter dem Dach des BKD organisierten Vereine und ihre Vorsitzenden bei diesem Thema zu erreichen.

Wie erwartet hat die Berichterstattung über die Abstimmung im Bundestag zu zahlreichen Nachfragen innerhalb des organisierten Kleingartenwesens geführt.

Daher – als erste Handreichung – zum aktuellen Sachstand:

Entgegen dem in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Eindruck ist ein Inkrafttreten des CanG zum 1. April bzw. zum 1. Juli in der vorliegenden Form alles andere als sicher. Voraussetzung dafür wäre die Zustimmung des Bundesrats, der sich voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung: 20/8704; 20/8763; Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses 20/10426) befassen wird. Eine Anru-fung des Vermittlungsausschusses könnte das Inkrafttreten, das eigentlich gestaffelt für den 1. April bzw. den 1. Juli 2024 (bzgl. der Anbauvereinigungen) vorgesehen war, mindestens bis weit in den Sommer hinein verzögern.

Die nachfolgenden Ausführungen gelten also nur unter der Voraussetzung, dass der Gesetzentwurf auch unverändert den Bundesrat bzw. den Vermittlungsausschuss passiert.

Zum privaten Anbau von 3 Cannabispflanzen

Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).

Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestandsgeschützten Wohnnutzung vorliegt, dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein. Der vom Gesetzgeber im 
§ 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen („Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein. Hilfreich wären für diesen Fall klarstellende Regelungen in Gartenordnungen bzw. Pachtverträgen („Insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, die sich regelmäßig in der Kleingartenanlage XY aufhalten, ist der Anbau von Cannabis auch in Kleingärten mit einer gesetzlich bestandsgeschützten Wohnnutzung nicht zulässig.“) Allerdings sollten sich die Vertragspartner darüber im Klaren sein, dass im Konfliktfall die gewünschte Verbindlichkeit durch diese Ergänzungen lediglich bei Neuabschluss bzw. aktiver Zustimmung des Vertragspartners gegeben ist.

Zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen

Die Nutzung von Kleingartenflächen durch „Anbauvereinigungen“ im Rahmen eines Kleingartenpachtvertrages nach BKleingG ist aus verschiedenen Gründen nicht zulässig: Zum einen ist der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG nur mit natürlichen Personen möglich; eine juristische Person als Vertragspartner würde die Bereitschaft des Verpächters voraussetzen, einen Pachtvertrag nach den 

Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abzuschließen.

Ebenso wäre bei Anbauvereinigungen die für die kleingärtnerische Nutzungsart kennzeichnende Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse wohl nicht gegeben. Vor allem aber wären die vom Gesetzgeber in § 23 Abs. 3 CanG geforderten hohen Hürden im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes („Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine Einsicht von außen zu schützen.“) nicht mit der typischen Konzeption einer Kleingartenanlage und den daraus den Pächtern erwachsenden vertraglichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Quelle: Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V.  (BKD)

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Öffentlichkeitsarbeit

Deutschland summt Pflanzenwettbewerb 2024

Deutschland summt Pflanzenwettbewerb 2024

Die Stiftung für Mensch und Umwelt, Trägerin der Initiative Deutschland summt!, veranstaltet zum neunten Mal ihren bundesweiten Deutschland summt!-Pflanzwettbewerb. Mitmachen kann jede*r, egal ob Kitakind, Firmenchef*in, Rentner*in, Familie oder Sportverein.

https://www.deutschland-summt.de/aktuelles-details/ankuendigung-deutschland-summt-pflanzwettbewerb-2024.html

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Öffentlichkeitsarbeit

Ein gesegnetes Weihnachtsfest…

Ein gesegnetes Weihnachtsfest…

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Öffentlichkeitsarbeit

Neues Jahr – neues Medium

Neues Jahr – neues Medium

Der Kleingärtner informiert künftig ….

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Öffentlichkeitsarbeit

Diebe nutzen Frost eiskalt aus

Diebe nutzen Frost eiskalt aus

Einbrüche in Gartenlauben nehmen in Sachsen-Anhalt spürbar zu

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Kleingartenwesen

Grundsätzliches zur Umsetzung der Richtlinie

Grundsätzliches zur Umsetzung der Richtlinie

des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. für die Wertermittlung von Kleingärten

Der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. hat am 14.05.2021 eine neue Richtlinie für die Wertermittlung von Kleingärten beschlossen.

 

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Sie wurde am 27.07.2021 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie genehmigt und ist ab dem 01.01.2022 anzuwenden. Die vorliegende neue Richtlinie orientiert  sich an die rechtlich zulässigen aktuellen Preisen für Pflanzangebote sowie Baumprodukte. Die Wertermittlung selbst wird durch von zu Wertermittlern geschulten Fachberatern vorgenommen.

Die Ausbildung und Erfassung der Wertermittler übernimmt der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen- Anhalt e.V. Die Wertermittler die vom Landesverband ausgebildet und autorisiert sind, erstellen auf der Basis eines personengebundenen und zugangsbeschränkten Softwaremoduls das Wertermittlungsprotokoll. Das Protokoll wird ausschließlich digital erstellt und zertifiziert. 

 

Die Pflicht des abgebenden Pächters zur Wertermittlung des Kleingarens ergibt sich aus dem Pachtvertrag. Die Bewertung der Kleingärten stellt einen Beitrag zur Erhaltung der sozial-politischen und städtebaulichen Funktion dar.

Die Mitgliedsverbände und Vereine sichern damit einen ordnungsgemäßen Pächterwechsel  gegenüber dem abgebenden Pächter und dem Nachfolgepächter die ehrenamtlich tätigen Wertermittler haben sich vor Ort durch den vom Landesverband ausgestellten Lichtbildausweis zu autorisieren und eine den rechtlichen Bestimmungen entsprechende Wertermittlung durchzuführen.  Im Nachgang ist eine rechtskonforme Abrechnung für Ihre Arbeit zu erstellen.

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Kleingartenwesen

Integration im Kleingarten

Integration im Kleingarten

Maik Prall

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maik Prall
Vorsitzender der KGV Merseburg Süd „Pappellallee“

Vor vier Jahren wurde Maik Prall zum Vorsitzenden der Kleingartenanlage Merseburg Süd „Pappelallee“ gewählt. Mit über 200 Parzellen, die größte Kleingartenanlage im Kreisverband Merseburg. Zum Zeitpunkt seiner Amtseinführung waren die Pächter frustriert und untereinander verstritten. Die Kleingartenanlage hatte einen Leerstand von ca. 40 % zu verzeichnen. Also mehr als nur eine Herausforderung für einen Neuling, wie Maik es war.

In den fünf Jahren seiner Amtszeit organisierte er Gartenfeste, lud zu Gesprächsrunden ein und reduzierte den Leerstand auf ein Minimum. Keine leichte Aufgabe, wenn man bedenkt das er beruflich als Kraftfahrer im internationalen Verkehr unterwegs war. Zudem entstand unter seiner Leitung ein „Schulgarten“. Hier treffen sich wöchentlich die „Gartenzwerge“ der Kleingartenanlage zum Gärtnern und Basteln.  

Durch das aktiv organisierte Vereinsleben wuchsen die Mitglieder wieder zu einer Gemeinschaft zusammen.

Er unterstützte die Studenten der Medien- und Kulturwissenschaft der Hochschule Merseburg, bei der Aufarbeitung der Geschichte.  Während des ersten Weltkriegs befand auf dem heutigen Gelände der Kleingartenanlage ein Kriegsgefangenenlager, wo rund 40.000 Häftlinge verschiedenster Nationen inhaftiert waren,

Es entstand ein Audiowalk. Ein Audiowalk bedient sich einer Vielfalt an gestalterischen Mitteln und stellt die ästhetisch-sinnliche Erfahrung in den Vordergrund. Auf einer festgelegten Route durch die heutige Gartenanlage erlebt der Besucher ein atmosphärisches Hörspiel zum Gehen und Verstehen, Entdecken und Einfühlen.
Für diese Leistungen wurde Maik Prall, als erster ehrenamtlicher Vereinsvorstand, im Januar 2023 mit der Bürgermedaille der Stadt Merseburg geehrt. Diese Auszeichnung spiegelt auch die gute Zusammenarbeit im gesamten Vereinsvorstand und die Unterstützung der Gartenfreunde wider.

Durch den vermehrten Zuzug von den Flüchtlingen und Migranten entwickelte sich das Wohngebiet zum Brennpunkt der Stadt, was auch nicht spurlos an der Kleingartenanlage, die heute einen Ausländeranteil von fast 25% hat, vorüber ging.

Die angepachteten Parzellen wurden von den Migranten vermehrt als „Begegnungsstätte“ zum Shisha rauchen und grillen genutzt, was natürlich wieder zu Frust und Konflikten bei den Gartenfreunden, Anwohnern und Hausbesitzern sorgte. Schnell waren die Erfolge und Ehrungen vergessen, es folgten Beschwerden beim Vereinsvorstand, Stadtverwaltung und Ordnungsamt bis hin zu Polizeieinsätzen.
Bei Gesprächen mit Stadtverwaltung und Ausländerbehörde wurde dem Vereinsvorstand Hilfe und Unterstützung zugesichert, diese trugen aber nur wenig zur Problemlösung bei.

Zugewanderte in Deutschland haben durch Sprachbarrieren nicht ausreichende Möglichkeiten sich zu integrieren. Das führt zu Problemen, dem gefühlten Kampf um ohnehin knappe Ressourcen wie preiswerte Wohnungen, und letztlich zu Ablehnung oder gar Hass bei dem Einheimischen – und nicht selten zu Perspektivlosigkeit oder gar Kriminalität auf Seiten der Geflüchteten.

Herr Prall wandte sich an die Works gGmbH; ein in der Stadt ansässiges Bildungswerk, welches mit der Eingliederung der Migranten und Flüchtlingen vertraut ist. In dieser Zusammenarbeit wurde die Gartenordnung, ein für Ausländer völlig unverständliches Machwerk, auf den Prüfstand gestellt. Hieraus entstand eine einfache „kindgerechte“ Präsentation in 4 Sprachen mit den grundlegenden Anforderungen, die bei der Bewirtschaftung eines Kleingartens gestellt werden.

Mit dieser Präsentation lud der Vorstand, unterstützt von 2 Dolmetschern, zu einer Informationsveranstaltung alle Gartenfreunde ein. Er zeigte er auf, welche Anforderungen und Verpflichtungen an jeden einzelnen gestellt werden, wenn er sich dazu entschlossen hat einen Kleingarten in einem organisierten Kleingartenverein anzupachten.

Die zahlreichen Teilnehmer, unter denen sich auch Gäste von den Anwohnern des angrenzenden Wohngebiets befanden, folgten den Ausführungen interessiert.

In der anschließenden Fragerunde konnten noch viele Missverständnisse ausgeräumt werden. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass die Teilnehmer auch Verständnis für die unterschiedlichen Kulturen sowie für die Schwierigkeiten der Migranten und Flüchtlingen bei der Integration in unsere Gesellschaft haben, entwickeln konnten.

Nun bleibt es abzuwarten, ob diese Veranstaltung, was sicherlich nicht die letzte dieser Art war, den erhofften Erfolg bringt, die Teilnehmer die dargelegten Anforderungen umsetzen und sich somit Gartenfreunde, Anwohner und Migranten annähern und mehr Verständnis füreinander aufbringen.
An dieser Stelle auch nochmal herzlichen Dank an die Mitarbeiter der Works gGmbH für die freundliche Unterstützung und die Ausarbeitung dieser Präsentation.

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Kleingartenwesen

Präsidium, Verbandsname, Positionspapier, Webseite – alles neu!

Präsidium, Verbandsname, Positionspapier, Webseite – alles neu!

Die auffälligste einstimmig getroffene Entscheidung ist für einen neuen Verbandsnamen gefallen. So löst „Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD)“ den bisherigen Namen „Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG)“ ab. Der neue Name soll das Kleingartenwesen und seine Vereine wieder in den Mittelpunkt rücken und sich dabei an seinem historischen Vorbild aus der Weimarer Republik orientieren („Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“). Viele der Errungenschaften, die der damalige Bundesverband zu Zeiten der Weimarer Republik in die Wege geleitet bzw. für die er gekämpft hatte, sind nach wie vor bahnbrechend und zeitgemäß.

Weiterhin wählte die Mitgliederversammlung eine neue Verbandsspitze, die in den kommenden vier Jahren die Geschicke des Bundesverbandes lenken wird. Langjährige erfahrene und junge Mitglieder aus verschiedenen Bundesländern und mit vielfältigen fachlichen Hintergründen vertreten künftig den Bundesverband.

Eine neu gestaltete Verbandshomepage gibt es zudem. Diese ist weiterhin unter der altbekannten Adresse www.kleingarten-bund.de zu erreichen – daran ändert sich ausnahmsweise nichts.

Bundespolitische Forderungen des BKD

Als Arbeitsgrundlage für die folgenden vier Jahre wurde das Positionspapier „Grüne Infrastruktur weiterentwickeln: Kleingärten fördern“ einstimmig beschlossen. Als unverzichtbares gesetzliches Fundament wird hier das Bundeskleingartengesetz mit seinen wichtigen Regelungen zum Kündigungsschutz, zur Pachtpreisbindung und zur Entschädigung bei Inanspruchnahme besonders herausgestellt. Das Bundeskleingartengesetz bietet großen Freiraum, um auch den aktuellen Herausforderungen und gesellschaftlichen Ansprüchen zu begegnen bzw. gerecht zu werden. Notwendig sind beispielsweise die Weiterentwicklung und Neuschaffung von modernen Kleingartenanlagen – beispielsweise als Kleingartenparks oder durch Nachverdichtung – sowie eine bedarfsangepasste Weiterentwicklung von Kleingartenanlagen allgemein. Nur mit dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes ist die dauerhafte Sicherung der Kleingärten bei gleichzeitiger Bewältigung der aktuellen Herausforderungen machbar.

Mehr dazu: https://kleingarten-bund.de/gruene-infrastruktur-weiterentwickeln-kleingaerten-foerdern/

Bundesministerin Klara Geywitz würdigt das Kleingartenwesen

Im Anschluss lud der BKD zur großen Festveranstaltung am neuen Bundeszentrum mit den künftigen Geschäftsstellen des BKD und des Deutsche Schreberjugend Bundesverbands in Berlin-Neukölln ein. Der wiedergewählte Verbandspräsident Dirk Sielmann hieß die 250 Gäste aus dem Kleingartenwesen, aus Politik und Verwaltung willkommen. In ihrem Grußwort würdigte die Bundesbauministerin Klara Geywitz diesen historischen Tag des Kleingartenwesens: „Die Kleingärten liefern einen unverzichtbaren Beitrag für das Leben in der Stadt. Sie sind wichtig für das Stadtklima, die Biodiversität, aber sie leisten natürlich auch für die soziale Integration einen wichtigen Beitrag.“ Aus Sicht des Bundesministeriums habe sich das Bundeskleingartengesetz in seiner aktuellen Form bewährt. Bezirksstadtrat des Bezirks Berlin-Neukölln Jochen Biedermann betonte, man sei stolz darauf einen so wichtigen Verband in fußläufiger Nähe zum Neuköllner Rathaus zu wissen.

Als weiterer Festakt fand die Verleihung des Wissenschaftspreises 2023 statt. Im Auslobungszeitraum waren diesmal besonders viele und hochwertige Arbeiten eingegangen. Die Forschungsergebnisse sind für Kommunen, Kleingartenverbände, die Stadtplanung, Landes- und Bundespolitik gleichermaßen relevant. Mehr dazu: https://kleingarten-bund.de/aktuelles/

Die offizielle Einweihung des neuen Bundeszentrums ist für das Frühjahr 2024 geplant, aber bereits jetzt ist erkennbar, welch ein Meilenstein auch diese Neuerung für das Kleingartenwesen in Deutschland ist. Im Kleingartenwesen und so auch beim BKD ist und bleibt vieles in Bewegung.

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Kleingartenwesen

Delegierte beschließen Namensänderung

Delegierte beschließen Namensänderung

Auf Antrag des Präsidiums und des Gesamtvorstandes an die Delegierten des 29. Bundesverbandstages am 09. September 2023 wurde der Name des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. geändert. Der Name soll das Kleingartenwesen und seine Vereine wieder in den Mittelpunkt rücken und sich somit am historischen Vorbild unter Beibehaltung des aktuellen  Verbandslogos orientieren.

Dirk Sielmann wurde von den Delegierten einstimmig zum Präsidenten des Verbandes mit neuen Namen wiedergewählt.

Die Interessen des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. wird Martin Klöden im neuem Präsidium des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. vertreten.