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Mitteilung des Vorstandes des Kreisverbandes

Mitteilung des Vorstandes des Kreisverbandes

Sehr geehrte Mitgliedsvereine, Geschäftspartner und Freunde des Kreisverbandes der Gartenfreunde Merseburg e.V.,

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass unser Vorsitzender, Gartenfreund Michael Hartlieb, aus gesundheitlichen Gründen zum Ende des Jahres 2024 sein Amt niedergelegt hat.

Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei Gartenfreund Hartlieb für seine langjährige und engagierte Tätigkeit im Kleingartenwesen in unserer Region bedanken. Sein unermüdlicher Einsatz und seine wertvollen Beiträge haben nicht nur unseren Verband, sondern auch die Gemeinschaft nachhaltig geprägt.

Zu Deinem wohlverdienten Ruhestand möchten wir Dir von Herzen alles erdenklich Gute wünschen! Nach all den Jahren harter Arbeit und unermüdlichem Einsatz ist es nun an der Zeit, die Früchte Deiner Mühen zu ernten und neue Abenteuer zu erleben.

Möge dieser neue Lebensabschnitt voller Freude, Gesundheit und glücklicher Momente im Kreise Deiner Lieben sein. Genieße die freie Zeit, die Möglichkeit, Deine Hobbys zu verfolgen und all das zu tun, wofür Du bisher vielleicht nicht die Zeit hattest.

Wir sind uns sicher, dass Du Deine neuen Möglichkeiten mit der gleichen Leidenschaft angehen wirst, mit der Du Deine ehrenamtliche Laufbahn bestritten hast.

Alles Gute für Deinen Ruhestand!

Lutz Georgi
im Auftrag des Vorstandes des
Kreisverbandes der Gartenfreunde Merseburg e.V.

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Zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel

Liebe Gartenfreunde,

das neue Jahr 2025 steht vor der Tür, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um allen hobbygärtnerischen Enthusiasten die besten Wünsche zu übermitteln. Möge dieses Jahr voller blühender Pflanzen, reicher Ernten und unvergleichlicher Freude an der Natur sein!

In den kommenden Monaten erwarten uns viele Gelegenheiten, unser grünes Paradies zu gestalten und zu pflegen. Ob beim Anlegen neuer Beete, der Aussaat von Samen oder der Pflege bestehender Pflanzen – jeder Tag im Garten ist eine Chance, Schönheit und Lebensfreude zu erleben.

Wir hoffen, dass ihr in diesem Jahr nicht nur gesunde Pflanzen züchten könnt, sondern auch viele neue Erfahrungen sammelt und Inspiration findet. Die Natur hat viel zu bieten, und wir sind uns sicher, dass die Zeit im Garten für viele unvergessliche Momente sorgen wird.

Lasst uns zusammen wachsen, lernen und die Liebe zur Gartenarbeit teilen. Auf ein blühendes und erfüllendes 2025!

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Schönster Garten ist im Kleingartenverein „Mitte“

Schönster Garten ist im Kleingartenverein „Mitte“

Wohnungsgesellschaft sucht schönsten Kleingarten

Die LEUWO-Wohnungsgesellschaft mbH als größter Vermieter von Wohnraum in der Solestadt Bad Dürrenberg sucht bereits seit über 20 Jahren nach dem schönsten Kleingarten im Stadtgebiet.

Die 10 Kleingartenanlagen bilden einen grünen Gürtel um die Stadt und liegen nahe den Siedlungshäusern. Sie bieten reichhaltige Möglichkeiten für Spaziergänger der Bad Dürrenberger Bürger, die hier Erholung und Entspannung suchen.
Diesen Aspekt machte sich die Wohnungsgesellschaft zum Nutzen und sucht jährlich nach dem schönsten Kleingarten im Stadtgebiet. Für Ihre Teilnahme erhalten auch die am Wettbewerb teilnehmenden Kleingartenvereine ein Preisgeld. So stellt die LEUWO mbH für die Erholung ihrer Mieter jährlich Preisgelder von über 3000,00 € für die Kleingartenanlagen in der Stadt zur Verfügung.

 

Die diesjährige Auszeichnungsveranstaltung „Schönster Kleingarten 2024“ fand in der Woche der Vereine anlässlich der 5. anhaltinischen Landesgartenschau, für die die Stadt in diesem Jahr ebenfalls Gastgeber war, statt.

Genau am 11. September zum 95. Gründungstag der Kleingartenanlage „Mitte“ e. V. wurde die Prämierung und Auszeichnung unter dem Motto „Gärten in Städtebau“ durch die Organisatoren der Leuwo und dem Bürgermeister Christoph Schulze der Solestadt Bad Dürrenberg vorgenommen.

Die Organisatoren waren sich einig, dass sich in diesem Jahr der schönste Kleingarten in der Kleingartenanlage „Mitte“ e. V. befindet.

Das Kleingartenehepaar Bartkowiak sind die diesjährigen Gewinner und konnte stolz das Preisgeld in Empfang nehmen.

Bärbel und Günter bewirtschaften seit 55 Jahren ihre Parzelle und das mit viel Leidenschaft und Freude am Gärtnern und auch noch in ihrem hohen Alter über 80 Jahre.

Es gibt nicht nur Blumen, sondern auch Hokkaido, Zucchini, Kartoffeln, Zwiebel, Bohnen, Salat, Tomaten, Kräuter und auch Topinambur. Der 88-jährige Günter hat Freude an der Veredlung von Bäumen, er besitzt einen Birnenbaum mit fünf verschiedenen Sorten.
Das Kleingartenehepaar zur Preisvergabe: „Ob es der schönste Garten ist, liegt immer im Auge des Betrachters, aber auch hier liegt die Wertung auf den Nutzgarten. Heutzutage würden immer weniger Gartenbesitzer tatsächlich gärtnern, sie machen mal ein Grillerchen und das war´s, es ist schade drum.

Ich wünsche und hoffe, dass die jüngeren Gartenfreunde sich das zu Herzen nehmen, um beim nächsten Wettbewerb zu punkten.“

 

Wolfgang Tille

Interessenvertreter der Kleingartenanlage „Mitte“ e. V. Bad Dürrenberg

Erweiterter Vorstand Kreisverband der Gartenfreunde Merseburg e. V.

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Vielfalt im Garten

Vielfalt im Garten

Veranstaltung Landesgartenschau Bad Dürrenberg

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Recht

kontrollierter Umgang mit Cannabis

kontrollierter Umgang mit Cannabis

Aktueller Stand: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)

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Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 in namentlicher Abstimmung das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Can-nabisgesetz – CanG) verabschiedet. 

 

Kaum ein Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode hat so eine große Beteiligung von Interessenverbänden hervorgerufen. Dabei polarisiert das Thema nicht nur in der Öffentlichkeit sehr stark; auch die Zielsetzungen der Interessenverbände waren extrem konträr. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) hat bereits sehr frühzeitig den Gesetzgebungsprozess im Parlament und über das Bundeskanzleramt aktiv begleitet. Unser Ziel dabei war es, möglichst weitreichende Rechtssicherheit und Klarheit für die unter dem Dach des BKD organisierten Vereine und ihre Vorsitzenden bei diesem Thema zu erreichen.

Wie erwartet hat die Berichterstattung über die Abstimmung im Bundestag zu zahlreichen Nachfragen innerhalb des organisierten Kleingartenwesens geführt.

Daher – als erste Handreichung – zum aktuellen Sachstand:

Entgegen dem in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Eindruck ist ein Inkrafttreten des CanG zum 1. April bzw. zum 1. Juli in der vorliegenden Form alles andere als sicher. Voraussetzung dafür wäre die Zustimmung des Bundesrats, der sich voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung: 20/8704; 20/8763; Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses 20/10426) befassen wird. Eine Anru-fung des Vermittlungsausschusses könnte das Inkrafttreten, das eigentlich gestaffelt für den 1. April bzw. den 1. Juli 2024 (bzgl. der Anbauvereinigungen) vorgesehen war, mindestens bis weit in den Sommer hinein verzögern.

Die nachfolgenden Ausführungen gelten also nur unter der Voraussetzung, dass der Gesetzentwurf auch unverändert den Bundesrat bzw. den Vermittlungsausschuss passiert.

Zum privaten Anbau von 3 Cannabispflanzen

Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).

Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestandsgeschützten Wohnnutzung vorliegt, dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein. Der vom Gesetzgeber im 
§ 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen („Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein. Hilfreich wären für diesen Fall klarstellende Regelungen in Gartenordnungen bzw. Pachtverträgen („Insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, die sich regelmäßig in der Kleingartenanlage XY aufhalten, ist der Anbau von Cannabis auch in Kleingärten mit einer gesetzlich bestandsgeschützten Wohnnutzung nicht zulässig.“) Allerdings sollten sich die Vertragspartner darüber im Klaren sein, dass im Konfliktfall die gewünschte Verbindlichkeit durch diese Ergänzungen lediglich bei Neuabschluss bzw. aktiver Zustimmung des Vertragspartners gegeben ist.

Zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen

Die Nutzung von Kleingartenflächen durch „Anbauvereinigungen“ im Rahmen eines Kleingartenpachtvertrages nach BKleingG ist aus verschiedenen Gründen nicht zulässig: Zum einen ist der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG nur mit natürlichen Personen möglich; eine juristische Person als Vertragspartner würde die Bereitschaft des Verpächters voraussetzen, einen Pachtvertrag nach den 

Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abzuschließen.

Ebenso wäre bei Anbauvereinigungen die für die kleingärtnerische Nutzungsart kennzeichnende Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse wohl nicht gegeben. Vor allem aber wären die vom Gesetzgeber in § 23 Abs. 3 CanG geforderten hohen Hürden im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes („Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine Einsicht von außen zu schützen.“) nicht mit der typischen Konzeption einer Kleingartenanlage und den daraus den Pächtern erwachsenden vertraglichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Quelle: Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V.  (BKD)

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Öffentlichkeitsarbeit

Deutschland summt Pflanzenwettbewerb 2024

Deutschland summt Pflanzenwettbewerb 2024

Die Stiftung für Mensch und Umwelt, Trägerin der Initiative Deutschland summt!, veranstaltet zum neunten Mal ihren bundesweiten Deutschland summt!-Pflanzwettbewerb. Mitmachen kann jede*r, egal ob Kitakind, Firmenchef*in, Rentner*in, Familie oder Sportverein.

https://www.deutschland-summt.de/aktuelles-details/ankuendigung-deutschland-summt-pflanzwettbewerb-2024.html

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Öffentlichkeitsarbeit

Neues Jahr – neues Medium

Neues Jahr – neues Medium

Der Kleingärtner informiert künftig ….

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Öffentlichkeitsarbeit

Diebe nutzen Frost eiskalt aus

Diebe nutzen Frost eiskalt aus

Einbrüche in Gartenlauben nehmen in Sachsen-Anhalt spürbar zu

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Kleingartenwesen

Grundsätzliches zur Umsetzung der Richtlinie

Grundsätzliches zur Umsetzung der Richtlinie

des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. für die Wertermittlung von Kleingärten

Der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. hat am 14.05.2021 eine neue Richtlinie für die Wertermittlung von Kleingärten beschlossen.

 

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Sie wurde am 27.07.2021 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie genehmigt und ist ab dem 01.01.2022 anzuwenden. Die vorliegende neue Richtlinie orientiert  sich an die rechtlich zulässigen aktuellen Preisen für Pflanzangebote sowie Baumprodukte. Die Wertermittlung selbst wird durch von zu Wertermittlern geschulten Fachberatern vorgenommen.

Die Ausbildung und Erfassung der Wertermittler übernimmt der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen- Anhalt e.V. Die Wertermittler die vom Landesverband ausgebildet und autorisiert sind, erstellen auf der Basis eines personengebundenen und zugangsbeschränkten Softwaremoduls das Wertermittlungsprotokoll. Das Protokoll wird ausschließlich digital erstellt und zertifiziert. 

 

Die Pflicht des abgebenden Pächters zur Wertermittlung des Kleingarens ergibt sich aus dem Pachtvertrag. Die Bewertung der Kleingärten stellt einen Beitrag zur Erhaltung der sozial-politischen und städtebaulichen Funktion dar.

Die Mitgliedsverbände und Vereine sichern damit einen ordnungsgemäßen Pächterwechsel  gegenüber dem abgebenden Pächter und dem Nachfolgepächter die ehrenamtlich tätigen Wertermittler haben sich vor Ort durch den vom Landesverband ausgestellten Lichtbildausweis zu autorisieren und eine den rechtlichen Bestimmungen entsprechende Wertermittlung durchzuführen.  Im Nachgang ist eine rechtskonforme Abrechnung für Ihre Arbeit zu erstellen.

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Kleingartenwesen

Integration im Kleingarten

Integration im Kleingarten

Maik Prall

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maik Prall
Vorsitzender der KGV Merseburg Süd „Pappellallee“

Vor vier Jahren wurde Maik Prall zum Vorsitzenden der Kleingartenanlage Merseburg Süd „Pappelallee“ gewählt. Mit über 200 Parzellen, die größte Kleingartenanlage im Kreisverband Merseburg. Zum Zeitpunkt seiner Amtseinführung waren die Pächter frustriert und untereinander verstritten. Die Kleingartenanlage hatte einen Leerstand von ca. 40 % zu verzeichnen. Also mehr als nur eine Herausforderung für einen Neuling, wie Maik es war.

In den fünf Jahren seiner Amtszeit organisierte er Gartenfeste, lud zu Gesprächsrunden ein und reduzierte den Leerstand auf ein Minimum. Keine leichte Aufgabe, wenn man bedenkt das er beruflich als Kraftfahrer im internationalen Verkehr unterwegs war. Zudem entstand unter seiner Leitung ein „Schulgarten“. Hier treffen sich wöchentlich die „Gartenzwerge“ der Kleingartenanlage zum Gärtnern und Basteln.  

Durch das aktiv organisierte Vereinsleben wuchsen die Mitglieder wieder zu einer Gemeinschaft zusammen.

Er unterstützte die Studenten der Medien- und Kulturwissenschaft der Hochschule Merseburg, bei der Aufarbeitung der Geschichte.  Während des ersten Weltkriegs befand auf dem heutigen Gelände der Kleingartenanlage ein Kriegsgefangenenlager, wo rund 40.000 Häftlinge verschiedenster Nationen inhaftiert waren,

Es entstand ein Audiowalk. Ein Audiowalk bedient sich einer Vielfalt an gestalterischen Mitteln und stellt die ästhetisch-sinnliche Erfahrung in den Vordergrund. Auf einer festgelegten Route durch die heutige Gartenanlage erlebt der Besucher ein atmosphärisches Hörspiel zum Gehen und Verstehen, Entdecken und Einfühlen.
Für diese Leistungen wurde Maik Prall, als erster ehrenamtlicher Vereinsvorstand, im Januar 2023 mit der Bürgermedaille der Stadt Merseburg geehrt. Diese Auszeichnung spiegelt auch die gute Zusammenarbeit im gesamten Vereinsvorstand und die Unterstützung der Gartenfreunde wider.

Durch den vermehrten Zuzug von den Flüchtlingen und Migranten entwickelte sich das Wohngebiet zum Brennpunkt der Stadt, was auch nicht spurlos an der Kleingartenanlage, die heute einen Ausländeranteil von fast 25% hat, vorüber ging.

Die angepachteten Parzellen wurden von den Migranten vermehrt als „Begegnungsstätte“ zum Shisha rauchen und grillen genutzt, was natürlich wieder zu Frust und Konflikten bei den Gartenfreunden, Anwohnern und Hausbesitzern sorgte. Schnell waren die Erfolge und Ehrungen vergessen, es folgten Beschwerden beim Vereinsvorstand, Stadtverwaltung und Ordnungsamt bis hin zu Polizeieinsätzen.
Bei Gesprächen mit Stadtverwaltung und Ausländerbehörde wurde dem Vereinsvorstand Hilfe und Unterstützung zugesichert, diese trugen aber nur wenig zur Problemlösung bei.

Zugewanderte in Deutschland haben durch Sprachbarrieren nicht ausreichende Möglichkeiten sich zu integrieren. Das führt zu Problemen, dem gefühlten Kampf um ohnehin knappe Ressourcen wie preiswerte Wohnungen, und letztlich zu Ablehnung oder gar Hass bei dem Einheimischen – und nicht selten zu Perspektivlosigkeit oder gar Kriminalität auf Seiten der Geflüchteten.

Herr Prall wandte sich an die Works gGmbH; ein in der Stadt ansässiges Bildungswerk, welches mit der Eingliederung der Migranten und Flüchtlingen vertraut ist. In dieser Zusammenarbeit wurde die Gartenordnung, ein für Ausländer völlig unverständliches Machwerk, auf den Prüfstand gestellt. Hieraus entstand eine einfache „kindgerechte“ Präsentation in 4 Sprachen mit den grundlegenden Anforderungen, die bei der Bewirtschaftung eines Kleingartens gestellt werden.

Mit dieser Präsentation lud der Vorstand, unterstützt von 2 Dolmetschern, zu einer Informationsveranstaltung alle Gartenfreunde ein. Er zeigte er auf, welche Anforderungen und Verpflichtungen an jeden einzelnen gestellt werden, wenn er sich dazu entschlossen hat einen Kleingarten in einem organisierten Kleingartenverein anzupachten.

Die zahlreichen Teilnehmer, unter denen sich auch Gäste von den Anwohnern des angrenzenden Wohngebiets befanden, folgten den Ausführungen interessiert.

In der anschließenden Fragerunde konnten noch viele Missverständnisse ausgeräumt werden. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass die Teilnehmer auch Verständnis für die unterschiedlichen Kulturen sowie für die Schwierigkeiten der Migranten und Flüchtlingen bei der Integration in unsere Gesellschaft haben, entwickeln konnten.

Nun bleibt es abzuwarten, ob diese Veranstaltung, was sicherlich nicht die letzte dieser Art war, den erhofften Erfolg bringt, die Teilnehmer die dargelegten Anforderungen umsetzen und sich somit Gartenfreunde, Anwohner und Migranten annähern und mehr Verständnis füreinander aufbringen.
An dieser Stelle auch nochmal herzlichen Dank an die Mitarbeiter der Works gGmbH für die freundliche Unterstützung und die Ausarbeitung dieser Präsentation.