Württenbergische Versicherung

Württembergische Versicherung AG
Generalagentur Mario Sturm
Stennewitzer Straße 19
06184 Kabelsketal / OT Kleinkugel

Rahmenverträge der Württembergischen Versicherung AG

für Kleingartenverbände, deren Vereine und Mitglieder

Das Unternehmen „Württembergische Versicherung“ AG ist heute einer der führenden Kleingartenversicherer Deutschlands und bietet allen Kleingartenverbänden e.V. für seine Vereine und deren Mitglieder rundum den
notwendigen Versicherungsschutz .

Unter Beachtung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Vereinsrecht), des Bundeskleingartengesetzes, Vereinssatzungen
und Gartenordnungen, wurden Rahmenverträge für alle Risiken erarbeitet und in Kraft gesetzt.

Seit dem 01.01.1991 sind 18 Stadt-, Kreis-, Regional- und Territorialverbände mit ihren Vereinen und deren Mitglieder versichert. 

  1. Rahmenvertrag

        bietet allen Kleingartenfamilien, das heißt Mitglied, Ehepartner oder Lebensgefährte und Kindern bis 18
        Jahre Versicherungsschutz für die

    –   gesetzliche Vereinshaftpflicht (lt. BGB)          = 0,31 € / Parzelle

    –   Vereinsunfall (bei Durchführung aller kleingärtnerischen Tätigkeiten und Wegeunfälle)     = 2,58 € / Parzelle.

    –  Laubenversicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion, versuchter Einbruch, Einbruchdiebstahl, Vandalismus,        
    Glasversicherung) für:

    5.000,00 € Gebäude

    2.000,00 € Inhalt

       500,00 € Glasversicherung                       für 31,00 € Grundversicherung pro Jahr.

    –   Sturm / Hagel und Leitungswasserversicherung kann ab 3,00 € pro Jahr zusätzlich abgesichert werden.

    –   Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche und Erdsenkungen kann als Zusatzversicherung neben der  
 Laubenversicherung für 60,00 € pro Jahr ebenfalls abgeschlossen werden.

       Versicherungssteuer ist in allen Preisen enthalten!

  1. Rechtsschutzrahmenvertrag

    –    Miet- und Pachtrecht

    –   gesamtes Vereinsrecht

    –   Vereinsheimrechtsschutz (freiwillig)

    Bei Pacht- und Vereinsrecht ist der Beitrag je Verband von der Schadensquote abhängig.

    Hierbei liegt die Besonderheit für alle Vereine, sämtliche Pachtstreitigkeiten abzusichern und ihr gesamtes
    Vereinsrecht gegenüber seinen Mitgliedern auch gerichtlich durchzusetzen (Einhaltung und Durchsetzung der    
    Vereinssatzung, Gartenordnung usw.). Versichert ist auch die Kostenübernahme bei Beräumung der Parzellen.

    –     Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorstandsrechtsschutz) = 32,00 € / Vereinsvorstand. 

  1. Gruppenvorstandsunfallversicherung

    Hier bieten wir allen Vorständen und Mitgliedern, die Vorstandsarbeit leisten, außerhalb der Kleingartenanlage
    rundum Unfallschutz.

    Pro Person 10,30 € pro Jahr. 

  1. Dienstreiserahmenvertrag

    Die Vorstände können ihren Privat-PKW für Dienstfahrten des Vereines mit der Haftpflicht- und Vollkasko     incl. Teilkaskoversicherung absichern. Der Vorteil liegt darin, dass bei Schäden nicht über die Privatversicherung
    gemeldet und reguliert wird, dies bedeutet Rückstufung, zusätzliche Kostenbelastung usw.,  sondern die
    Württembergische Versicherung reguliert die Schäden.

    Pro PKW und Person = 55,55 € Pro Jahr. 

  1. Vereinseigentum

    Jeder Verein kann seine:

    Außenumzäunung, Eingangstore, Eingangstüren, Hauptwasserleitungen (auch gegen Frostschäden) gegen
    Brand- und Sachbeschädigungen versichern.
    Grundsumme = 3.000,00 €
    Erhöhung bis 15.000,00 € möglich.

    Die Württembergische Versicherung hat dieses nicht versicherbare Risiko (Sachbeschädigungen) seit
    dem 01.01.2001 als versicherbares Risiko durchgesetzt.

    Preis pro Verein 51,50 € pro Jahr. 

  1. Bauhelferunfallversicherung

    Alle Vereine, die ein Vereinsheim besitzen und Bautätigkeiten durch ihre eigenen Mitglieder durchführen lassen,
    können diese über eine Bauhelferunfallversicherung zusätzlich versichern, auch zur eigenen Sicherheit des Vorstandes.

    Diese Versicherung kann zeitbegrenzt abgeschlossen werden.

    Minimum 1 Monat, bis 12 Monate.

    Pro Person = 13,00 € für einen Monat.

    Vorteil für den Verein ist, dass er z.B. 10 freiwillige Helfer hat, aber nur für die täglich arbeitenden z.B. 3 Helfer    
    Beitrag bezahlt. 

  1. Vereinsheimversicherung

    Jeder Verein, der ein Vereinsheim besitzt, verpachtet oder nicht verpachtet, kann viel Geld sparen! Wir bieten  Sondertarife für Kleingartenvereinsheime. Jedes Risiko kann individuell versichert werden.

    Angebote können jederzeit eingeholt werden!

  1. Darüber hinaus bieten wir jedem bei uns versicherten Kleingärtner auch im „privaten“ Versicherungsbereich Sondertarife in allen Sparten an. 

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern:

Württembergischen Versicherungen AG
Mario Sturm

Mit freundlichen Grüßen 

Mario Sturm